Impfung für Personen über 80
Nach welcher Reihenfolge werden Personen über 80 geimpft?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auch Personen über 80 nur geimpft werden können, wenn genug Impfdosen für die Erst- und Zweitimpfung vorhanden sind. Die Ältesten werden zuerst geimpft.
Warum wurde ich trotz meines hohen Alters noch nicht kontaktiert?
Dies liegt daran, dass es derzeit in Ihrem Bezirk mehr ältere Personen gibt, als Impfdosen zur Verfügung stehen. Alle Personen werden entsprechend der festgelegten Reihenfolge und der Verfügbarkeit von Impfstoffen von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) informiert.
Wie erhalte ich meinen Impftermin?
Sie werden diesbezüglich telefonisch von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) kontaktiert. Beim ersten Nichterreichen tätigt die ÖGK einen zweiten Anruf.
Darf man zur Impfung eine Begleitperson mitbringen?
Jede zur Impfung geladene Person darf maximal eine Begleitperson zur Unterstützung dabeihaben. Achten Sie auf die Vorsichtsmaßnahmen, FFP2-Maske
Wie wird bei bettlägerigen Personen vorgegangen?
Auf Grund der schwierigen Lagerung und Verwendung des zur Verfügung stehenden Impfstoffes von BioNTech-Pfizer ist aktuell nur eine Impfung in den Stellen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) möglich. Eine Impfvisite kann erst bei Vorliegen eines leichter transportierbaren Impfstoffes regional durchgeführt werden.
Ist eine Impfung auch für pflegende Angehörige der Gruppe 80+ möglich?
In der jetzigen Phase werden aufgrund der Verfügbarkeit des Impfstoffes vordinglich die Personen im entsprechenden Alter geimpft.
Wie lange kann es dauern, bis ich meine Impfung bekomme?
Dies hängt im Wesentlichen von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab. Die aktuelle Planung sieht vor, dass alle angemeldeten Personen über 80 bis zur Kalenderwoche 14 geimpft sind.
Ich habe mich nicht fristgerecht bei meiner Gemeinde angemeldet, möchte mich aber nun doch impfen lassen.
Melden sie sich bitte bei der Vormerkplattform unter kaernten-impft.ktn.gv.at an. Falls Ihnen eine Anmeldung aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, können Sie einerseits Verwandte oder Bekannte um eine Anmeldung bitten. Wenn auch dies nicht möglich ist, unterstützt Ihre Heimatgemeinde Sie gerne bei der Anmeldung.
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