Impfpflichtbefreiung
- Sie möchten die Impfpflichtbefreiung beantragen:
Impfpflichtbefreiung - das Online-Formular
Unterstützte Internet-Browser: Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge und Safari (in den jeweils aktuellen Versionen).
Alle wichtigen Informationen zur Impfpflicht finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Link zu den Informationen des Sozialministeriums.
- Sie sind in aktueller Behandlung in einer Spezialambulanz einer Krankenanstalt und möchten um eine Impfbefreiung ansuchen:
Fachlich geeignete Ambulanzen gemäß § 3 Abs. 3 COVID-19-Impfpflichtgesetz.
Als fachlich geeignete Ambulanzen gemäß § 3 Abs. 3 COVID-19-Impfpflichtgesetz, die für die dort in Behandlung befindlichen Patienten das Vorliegen von Ausnahmegründen bestätigen können, gelten Ambulanzen inländischer Krankenanstalten, insbesondere folgende Ambulanzen:
1. Spezialambulanzen für Immunsupprimierte
2. Ambulanzen für Dermatologie (Autoimmunerkrankungen, Allergien)
3. Ambulanzen für Innere Medizin (insbesondere für Rheumatologie, Gastroenterologie, Onkologische Ambulanzen, Pneumologie – Allergieabklärung)
4. Geriatrische Ambulanzen
5. Ambulanzen für Transplantationsmedizin und Transplantationschirurgie
6. Neurologische Ambulanzen (Multiple Sklerose etc.)
Sprechen Sie die Impfbefreiung bei Ihrem nächsten Ambulanzbesuch an bzw. vereinbaren Sie einen Termin.
- Sie haben keine Möglichkeit, das Online-Formular auszufüllen? Drucken Sie hier (Download Ansuchen Impfbefreiung) das analoge Formular aus, und senden es mit den Kopien der benötigten Befunde an die für Sie zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
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Häufig gestellte Fragen: Link zum Sozialministerium