Öffnungen/Schließungen und abgesagte Veranstaltungen im Einflussbereich des Landes Kärnten:
Allgemein gelten im Amt der Kärntner Landesregierung folgende Maßnahmen:
https://coronainfo.ktn.gv.at/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung
„Abteilung 1 – Landesamtsdirektion“
Die Servicestelle „EU-Koordination“ (Auskünfte zu EU-Fragen und EU-Förderungen) ist nach vorheriger Terminvergabe unter Tel. 050 536 10135 (Edith Kampl) oder 050 536 10138 (Garda Pittino) zu den geregelten Parteienverkehrszeiten vor Ort erreichbar.
Im Bereich „Volksgruppen, Menschenrechte und regionale Kooperationen“ kommt es aufgrund des verhängten Lockdowns abermals zum Aussetzen des Veranstaltungswesens. Der „XXXI. Europäische Volksgruppenkongress des Landes Kärnten 2020“ war im vergangenen Jahr bereits betroffen und wurde auf das Jahr 2021 verschoben. Sobald der neue Termin feststeht, wird dieser unter www.ktn.gv.at/volksgruppen zeitgerecht bekanntgegeben
Kärntner Verwaltungsakademie: Informationen unter https://verwaltungsakademie.ktn.gv.at/
In der Landesstelle für Statistik findet Parteienverkehr nur noch nach vorheriger telefonischer Abklärung der Erforderlichkeit bzw. entsprechender Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitenden statt.
„Abteilung 4 - Soziale Sicherheit"
1. Einrichtungen der Chancengleichheit – Voll- und halbinterne Einrichtungen sollen nach Möglichkeit nicht geschlossen werden – jedoch: In jenen Einrichtungen bzw. Standorten, in welchen bereits ein Mitarbeiter oder ein Klient an Covid erkrankt ist, sind die Klienten, für welche eine häusliche Betreuung sichergestellt werden kann, dorthin zu entlassen. Diesbezüglich wäre mit den Angehörigen die Sicherstellung der häuslichen Betreuung vorerst für den Zeitraum bis zum 6.12. – Lockdown II- abzuklären. Diese häusliche Entlassung kann ab sofort erfolgen. (vorerst befristet bis zum 6.12.)
2. Assistenzleister:
Assistenzleistungen sollen während des Lockdowns II nur für jene Klienten, welche Unterstützung in Lebensalltag (Existenz- und Grundbedürfnisse) benötigen, geleistet werden.
3. Besuchsregelungen
Besuchsregelungen gem. § 10 Abs 1,2 der 497. Covid-19 Notmaßnahmenverordnung - Grundsätzlich nur nach Voranmeldung, Einhaltung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen. Darüber hinaus sind zwei Besuche für unterstützungsbedürftige Bewohner und – in Übereinstimmung mit § 11 Abs. 2 – zwei Personen zur Begleitung minderjähriger Bewohner in Behindertenheimen zulässig. Weiters ist ein weiterer Besucher pro Bewohner pro Woche erlaubt.
Zu § 10 Abs 1,2: Erläuterungen:
Aufgrund der besonderen Vulnerabilität von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen (s dazu den Sachverhalt zur COVID-19-SchuMaV) und der Tatsache der Zunahme der Fallzahlen in diesem Bereich wird ein grundsätzliches Betretungsverbot normiert. In Abs. 2 werden jedoch in Abwägung aller beteiligten Interessen (und insbesondere der Auswirkungen von Kontaktbeschränkungen) Ausnahmen vorgesehen.
Ausgenommenen sind Betretungen durch Bewohner und Personen, die zur Versorgung der Bewohner und zum Betrieb der Einrichtung erforderlich sind, einschließlich des Personals und des Hilfspersonals. Darunter fallen daher auch externe Dienstleister sowie zB betreuende Ärzte oder Angehörige sonstiger Gesundheitsberufe. Ebenso ausgenommen sind Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen. Darüber hinaus sind zwei Besuche für unterstützungsbedürftige Bewohner und – in Übereinstimmung mit § 11 Abs. 2 – zwei Personen zur Begleitung minderjähriger Bewohner in Behindertenheimen zulässig. Weiters ist ein weiterer Besucher pro Bewohner pro Woche erlaubt.
Ansonsten werden die Regeln über Alten-, Pflege- und Behindertenheime nicht wesentlich geändert. Insbesondere durch die Umformulierung des § 10 Abs. 2a COVID-19-SchuMaV erfolgt keine inhaltliche Änderung. Der CT-Wert ist in allen wissenschaftlichen Leitlinien Seite 16 Rechtliche Begründung zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
definiert; das Abstellen auf diesen Parameter entspricht dem gesicherten Stand der Wissenschaft (siehe die Empfehlung zur Entlassung von COVID-19 aus der Absonderung). Nach einer bereits durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 bleiben Testergebnisse oft sehr lange positiv, da diese nicht nur Viren, sondern auch alle Bestandteile von Viren erfassen. Testergebnisse können damit positiv sein, selbst wenn die getestete Person längst nicht mehr ansteckend ist.
Der Kontakt zu den Angehörigen soll wenn möglich durch Internetmedien bzw. Internettelefonie etc… aufrecht erhalten werden.
Generelles Betretungsverbot für externe Dienstleister – med. externe DL sowie Arztbesuche nach med. Notwendigkeit
4. Heimfahrtwochenenden sind möglich. Nach Rückkehr ist vom Klienten ein Antigentest mitzubringen und vorort vorzunehmen bzw. eventuell von der Einrichtung eine solche Testung vorzunehmen. (je nach Möglichkeit/Verfügbarkeit der Tests) Fiebermessungen können zusätzlich bei allen Klienten und Mitarbeiter durchgeführt werden.
5. Fahrtendienste sind gem. den geltenden Verordnungen des Bundes durchzuführen.
6. Kurzzeitbegleitung bis auf weiteres – 6.12. ausgesetzt.
7. Praktika und Schnuppern bis auf weiteres – 6.12. ausgesetzt.
8. Verdachtsfälle und positive Fälle von Mitarbeitern und Klienten sind weiter auch an die Fachabteilung per Mail zu übermitteln (Frau Lauchard)
9. Präventionskonzepte - gem. den geltenden Verordnungen des Bundes - müssen in adaptierter Form in jeder Einrichtung nachweislich den Mitarbeitern zur Verfügung stehen. (Infotransfersicherung)
Kinder- und Jugendhilfe:
Die SozialarbeiterInnen in den Bezirksverwaltungsbehörden stehen für alle Anfragen und Anliegen zur Verfügung. Alle stationären Einrichtungen sind für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen geöffnet. Auch Neuaufnahmen sind möglich. Besuche und Heimfahrten sind nach Absprache und unter Einhaltung von Schutz- und Hygienebestimmungen möglich. Alle Beratungsstellen (zB Kinderschutzzentren, Psychologisch-Psychotherapeutischer Dienst) stehen für die Bevölkerung zur Verfügung. Die Aufnahme in Kriseneinrichtungen bzw. Frauenhäuser ist möglich.
Familien-, Partner- und Jugendberatungsstellen:
Die Familien-, Partner- und Jugendberatungsstellen des Landes Kärnten an den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sind zu den Öffnungszeiten telefonisch in jedem Fall zur Beratung oder zur Terminvereinbarung für ein persönliches Beratungsgespräch erreichbar. Die Beratung ist kostenlos, anonym und vertraulich. Falls Sie Ihre Anonymität wahren wollen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme mit unterdrückter Rufnummer. Die jeweiligen Öffnungszeiten sowie aktuelle Ankündigungen finden Sie unter www.familienberatung.gv.at.
„Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege“
ILV Kärnten: Neben den Untersuchungen um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, den Tiergesundheitsuntersuchungen, sowie den Untersuchungen zur Tierseuchenüberwachung werden im Haus auch Proben von Verdachtsfällen von SARS-CoV-2 Proben untersucht. Da es auf jeden Fall sichergestellt werden muss, dass sich möglichst vom Laborpersonal niemand als Kontaktperson in Quarantäne begeben muss, sind folgende Maßnahmen für das Haus Kirchengasse 43 zwingend einzuhalten.
• Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Bereichen, insbesondere im Foyer und im Stiegenhaus
• Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände zu desinfizieren
• Nach Möglichkeit eingeschränkter Personenverkehr hausfremder Personen, bzw. nur nach Terminvereinbarung
• Besucher mit Terminen müssen sich in der Probenannahme anmelden und werden vom Personal abgeholt
• Kontaktlose Probenannahme
• Keine Probenabnahme (Tupferprobenahme) von Privatproben zur Untersuchung auf das SARS-CoV-2
Das ILV hat wie gewohnt von Montag bis Donnerstag von 07:30 – 16:00 Uhr und Freitags von 07:30 – 13:00 Uhr geöffnet. Die Probenübernahme erfolgt ausschließlich im Eingangsbereich.
Psychosoziale Versorgung und Suchthilfe:
Alle Einrichtungen bleiben unter Anwendung aller Vorsichtsmaßnahmen, gesetzlichen Vorgaben und Berücksichtigung der Sicherheitskonzepte für ihre Bewohner*innen bzw. Klient*innen im stationären und ambulanten Bereich geöffnet.
„Abteilung 6 - Bildung und Sport“
- CMA-Carinthische Musikakademie: aufgrund der gesetzlich verordneten Schließung ist die CMA voraussichtlich bis Ende Februar geschlossen. Die Regierung avisiert eine Evaluierung per Mitte Februar, erst dann können weitere Schritte geplant werden.
- Elementarbildung: Einrichtungen bleiben mit Auflagen geöffnet
- Fachberufsschulen und Internate: Für den Bereich der Fachberufsschulen und Internate ist ein gestaffelter Unterricht ab 15.02.2021 vorgesehen.
- Gesundheits- und Krankenpflegeschulen: Der Unterricht findet an beiden GuK Schulen mittels Distance Learning statt, die Prüfungen werden unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen durchgeführt. Das Wohnheim in Villach ist ab Februar wieder geöffnet.
- Gustav-Mahler Privatuniversität für Musik: seit 17.11.2020 erfolgt eingeschränkter Betrieb mit Distance Learning. Dies wird vorerst bis Ende Februar weitergeführt.
- IBB - Institut für Bildung und Beratung:
Fortbildungen: Bis 15.02.2021 werden die Fortbildungsveranstaltungen ausschließlich online durchgeführt.
Lehrgänge: Die Lehrgänge werden entsprechend der jeweils gültigen Verordnungen des Bundes und des Landes durchgeführt. - Konzerthaus Klagenfurt: Im Konzerthaus finden vorerst bis Ende Februar 2021 keine Veranstaltungen statt.
- Musikschulen des Landes Kärnten: Eingeschränkter Unterricht mit Distance learning.
Bis auf Weiteres finden keine Veranstaltungen (Vorspielstunden, Konzerte …) statt. - Olympiazentrum Kärnten/Institut für Sportmedizin: Der Trainingsbetrieb bleibt entsprechend der gültigen Verordnungen des Bundes aufrecht, die Fachbereiche des Olympiazentrums stehen den SportlerInnen für Beratungen und Betreuungen weiterhin zur Verfügung (vorranging Online). Das Institut für Sportmedizin führt entsprechend den Vorgaben Sportmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen durch.
- Sportpark Klagenfurt: Die Einrichtungen sind entsprechend der jeweils gültigen Verordnungen des Bundes und der Vorgaben der Sportverbände geöffnet.
„Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus und Mobilität“
- Sämtliche Behördenverfahren werden durchgeführt, sofern dies unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen möglich ist.
- Praktische Fahrprüfungen werden ab dem 01.02.2021 wieder abgehalten. Für alle an der Fahrprüfung beteiligten Personen gilt FFP2-Maskenpflicht.
- Ausbildungs- und Weiterbildungskurse für Prüfungen, sowie die damit verbundenen Prüfungstätigkeiten (Berufsqualifikationsprüfungen für LKW- und Bus-Lenker (C95/D95 Prüfungen) etc. werden regulär - unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen - durchgeführt
- Parteienverkehr kann aktuell nur in dringend notwendigen Fällen und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in erfolgen
„Abteilung 8 - Umwelt, Energie und Naturschutz“
Nationalpark Hohe Tauern:
Die Besucher- und Infozentren (Haus der Steinböcke, Besucherzentrum Mallnitz,… ) sind geschlossen. Während des Lockdowns finden keine Nationalpark Veranstaltungen, Führungen etc. statt .
Die Nationalparkverwaltung ist geöffnet: Für Parteienverkehr bitten wir um eine verpflichtende vorherige Anmeldung. Zudem ist im Parteienverkehr im gesamten Gebäude eine FFP2-Maske zu tragen.
Alle Informationen über die aktuellen Programme und Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Homepage: www.hohetauern.at
Biosphärenpark Nockberge:
- Die Biosphärenparkverwaltung, in 9565 Ebene Reichenau 117, ist von Montag – Donnerstag von 7:30-12:00 und von 12:30-16:00 geöffnet und Freitags von 07:30 bis 13:00.
- Der Parteienverkehr ist unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen und der Richtlinien die vom Land Kärnten verordnet sind möglich. Derzeit ist das Tragen von FFP2 Masken verpflichtend.
- Derzeit finden keine Besucherbetreuungen und Schulprogramme statt.
- Aktuelle Informationen dazu finden sie dazu auf unserer Homepage.
- Unsere Bildungseinrichtungen sind auf Grund der Wintersperre der Nockalmstraße geschlossen und werden wieder mit Anfang Mai 2021 für Besucher geöffnet.
- Weitere Informationen über den UNESCO Biosphärenpark Nockberge werden auf unserer Homepage veröffentlicht.
- www.biosphärenparknockberge.at
Naturpark Dobratsch, Naturpark Weißensee:
Ranger Programme mit Schulen und Gästen in den Naturparken Dobratsch und Weißensee sind derzeit Aufgrund der Covid-19-Bestimmungen nicht gestattet.
www.weissensee.com/weissensee/naturpark-urlaub-kaernten.html
"Abteilung 9 - Straßen und Brücken"
In allen Dienststellen der Abteilung 9 gelten die Regeln des Landes Kärnten. Der Parteienverkehr ist am Vormittag bis 12 Uhr möglich. Am Nachmittag nur nach telefonischer Voranmeldung. Im Konkreten betrifft die oben angeführte Vorgangsweise die vier Straßenbauämter (Klagenfurt, Villach, Spittal und Wolfsberg), die 17 Straßenmeistereien sowie das Technische Kraftfahrwesen.
Technisches Kraftfahrwesen:
Sie erreichen uns: per Telefon unter 050 536 19112 oder E-Mail: abt9.kfz@ktn.gv.at
Für die Fahrzeuggenehmigung ersuchen wir um Einhaltung folgender Regeln:
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend - andernfalls werden ausnahmslos keine Genehmigungen durchgeführt!
- Das Fahrzeug ist vor dem Einfahrtstor abzustellen. Der Lenker hat beim Fahrzeug zu bleiben. Halten Sie bitte auch den erforderlichen Mindestabstand zu anderen Personen ein.
- Einfahrt/Eingang in die Halle nur einzeln und erst nach Aufforderung.
- Kein Betreten des Bürogebäudes, der Warteraum in der Landesprüfstelle steht derzeit NICHT zur Verfügung.
- Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebes ist den Anordnungen des Prüfpersonals unbedingt Folge zu leisten.
- Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos über Abbuchungsauftrag (dafür sind Ihre Bankdaten erforderlich).
Straßenbauamt Spittal
Feichtendorf 16, 9811 Lendorf
050 536 – 72050
Straßenmeisterei Greifenburg
04712/ 259
Straßenmeisterei Winklern
04822/ 213
Bauhof Spittal
050 536 - 72018
Straßenbauamt Klagenfurt
Josef-Sablatnig-Straße 245, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
0463 - 21541
Strm. Klagenfurt (Dolina)
04225/ 330411
Strm. Rosental
04227/ 4717
Strm. Eberstein
04264/ 8156
Strm. Feldkirchen
050 536/ 71201
Strm. Friesach
04268/ 2280
Strm. St. Veit an der Glan
04212/ 5955
Bauhof Klagenfurt
0676 - 863 – 201442
Straßenbauamt Villach
Werthenaustraße 26, 9500 Villach
04242/ 57571
Straßenmeisterei Villach
04242/ 57571-13
Straßenmeisterei Feistritz
04245/ 4300
Straßenmeisterei Hermagor
050 536 - 73202
Straßenmeisterei Kötschach
04715/ 223
Bauhof Villach
04242/ 57571 18
Straßenbauamt Wolfsberg
Klagenfurter Straße 11, 9400, Wolfsberg
04352/ 2366
Straßenmeisterei Wolfsberg
04352/ 2545
Straßenmeisterei Völkermarkt
04232/ 2260
Straßenmeisterei Eisenkappel
050 536 - 74150
Straßenmeisterei Lavamünd
04356/ 2263
Bauhof Wolfsberg
04352/ 2545-13
„Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum“
Stand 25. Jänner 2021: In allen Dienststellen der Abteilung 10 gelten die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsregel sowie die gesundheitsbehördlichen Handlungs- und Verhaltensempfehlungen des Bundes sowie des Landes Kärnten. Insbesondere ist die neue Abstandsregel von 2 Metern sowie die FFP2-Masken-Pflicht für Parteien zu beachten!
- Beratungen, Förderantragstellungen usw. sind in allen Regionalbüros und Bezirksforstinspektionen nach vorheriger Terminvereinbarung und nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß möglich.
- Ortsaugenscheine zur Erstellung von Amtssachverständigengutachten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Agrarbehörde werden auf das dienstlich erforderliche Mindestmaß reduziert und bei Bedarf unter Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt.
- Der Baustellenregelbetrieb im ländlichen Wegenetz sowie im Agrarbauhof wurde witterungsbedingt eingestellt. Punktuell wird mit Gerät- und Mannschaft des Agrarbauhofes an der Beseitigung und Behebung von Unwetterschäden gearbeitet.
- Der amtstierärztliche Dienst, die Tierkörperentsorgung sowie der Gesundheitsdienst für Nutztiere versehen Dienst unter Berücksichtigung erhöhter Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.
- Entsprechend den Vorgaben und Rahmenbedingungen der Bundesregierung sowie den Vorgaben des BMBWF wird der Unterricht an Kärntens landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen samt Internaten im Jänner/Februar wie folgt geregelt:
Die Schulen sowie Internate sind generell für Unterricht, pädagogische Betreuung und Unterweisung geöffnet. Unterricht an den landwirtschaftlichen Fachschulen wird einerseits über Distance Learning abgewickelt, andererseits findet Präsenzunterricht in Kleingruppen unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt. Konkret wird das Modell des bisherigen Schulbetriebs im Herbst beibehalten und weitergeführt.
„Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau“
Wohnbauförderung:
- Parteienverkehr ist nur nach vorheriger telefonischer Abklärung der Erforderlichkeit bzw. entsprechender Terminvereinbarung möglich
- Telefonische Auskünfte bzw. Anmeldung für Terminvereinbarungen unter 050536-31002 oder 31004
- Die Sicherheitsbestimmungen bei Betreten des Amtsgebäudes, wie Fiebermessung (kein Zutritt bei einer Körpertemperatur von 37,5 Grad oder mehr), Verwendung einer FFP2-Maske und Sicherheitsabstand von mind. 2 Meter sind verpflichtend einzuhalten
- Es erfolgt eine Erfassung der Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) zum Zweck einer allfälligen Kontaktdatenverfolgung.
„Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration“
Die Bereiche Flüchtlingswesen, Integration, Landesjugendreferat, Generationen- und Seniorenreferat und Familienreferat im Amtsgebäude Hasnerstraße 8 sind von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr für Parteien zugänglich. Bei Aufenthalt im Amtsgebäude ist die Verwendung einer FFP2-Maske* und die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von zwei Metern für jede Person Pflicht.
Im Eingangsbereich wird von einem Security-Mitarbeiter bei jeder Partei die Körpertemperatur gemessen. Bei erhöhter Temperatur (ab 37,5 Grad) ist der Zutritt nicht gestattet. Darüber hinaus ist von jeder Partei ein Kontaktformular auszufüllen, damit ein Contact Tracing sichergestellt werden kann, wenn es die Situation erfordert.
Im Wartebereich des Flüchtlingswesens werden nur drei Personen gleichzeitig eingelassen. Ein Paar oder eine Familie, die gemeinsam zum Parteienverkehr kommen, gelten als „eine“ Person. Ein Security-Mitarbeiter im Eingangsbereich kontrolliert die Personenanzahl, die Verwendung der FFP2-Maske* sowie die Einhaltung des notwendigen Sicherheitsabstandes.
Im Landesjugendreferat, im Generationen- und Seniorenreferat und im Familienreferat wird der Parteienverkehr derzeit auf das unbedingt notwendige Maß reduziert, d.h., dass eine vorherige telefonische Terminvereinbarung nötig ist.
Außerhalb der Parteienverkehrszeiten sind Termine nur nach Vereinbarung bzw. vorheriger Kontaktaufnahme (über Türglocke oder Anruf) möglich. Die Partei wird vom jeweils zuständigen Mitarbeiter bei der Eingangstür abgeholt. Während des Parteienverkehrs sind die Sicherheitsbestimmungen – Abstandsregel und Verwendung einer FFP2-Maske* – unbedingt einzuhalten.
Außerhalb der Parteienverkehrszeiten steht allen Parteien das Kontakttelefon von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.30 bis 16 Uhr und freitags in der Zeit von 7.30 bis 13 Uhr zur Verfügung: 050 536 33002.
Haus der Anwaltschaften (Frauen- und Gleichbehandlungsbeauftragte, Antidiskriminierungsstelle): Parteienverkehr nur nach telefonischer Vereinbarung unter 050 536 33052; bei Aufenthalt im Amtsgebäude ist auch hier für jede Person die Verwendung einer FFP2-Maske* und die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von zwei Metern Pflicht.
*Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder (unter 6 Jahren) müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
„Abteilung 14 - Kunst und Kultur“
Kärntner Landesarchiv
• Alle aktuellen Informationen unter: https://landesarchiv.ktn.gv.at
Landesmuseum für Kärnten
• Außenstellen für Besucherinnen und Besucher derzeit geschlossen
• Alle aktuellen Informationen unter: https://landesmuseum.ktn.gv.at/ihr-besuch
Museum Moderner Kunst Kärnten/MMKK
• Alle aktuellen Informationen unter: https://mmkk.ktn.gv.at
Stadttheater Klagenfurt
• Kein Spielbetrieb
• Alle aktuellen Informationen unter: https://www.stadttheater-klagenfurt.at
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